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Ärger um Arp

Zwischen dem Arp-Verein und dem Land Rheinland-Pfalz droht offenbar ein neuer Streit. Der private Verein habe sich ohne Genehmigung posthume Güsse von Werken des Dada-Künstlers Hans Arp anfertigen lassen, berichtete die SWR-Nachrichtensendung »Rheinland-Pfalz aktuell« am Sonntag in Mainz. Die Nachgußrechte am Werk von Arp besitzt das Land Rheinland-Pfalz. Dem Bericht zufolge hatte der Arp-Verein 2006 in der brandenburgischen Kunstgießerei Lauchhammer vier Bronzeplastiken des 1996 verstorbenen Künstlers nachmachen lassen, obwohl der Verein die Rechte für posthume Güsse zuvor vertraglich an das Land übertragen hatte. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.09.2008, Seite 13, Feuilleton

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