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Pflichtpfand mit EU-Recht vereinbar
Mannheim. Die deutsche Pflichtpfandregelung für Einwegverpackungen ist nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Der 10. Senat wies mit einer am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung eine Klage zweier österreichischer Getränkehersteller gegen das Land Baden-Württemberg ab. Die Kläger hatten die Pfandregelung beanstandet, weil sie ihrer Meinung nach den Wettbewerb verzerrt und gegen die Garantie des freien Warenverkehrs in der EU verstößt. Die Mannheimer Richter kamen dagegen zu dem Schluß, daß die Umstellung auf das Pflichtpfand sowie die Art und Weise dieser Umstellung das europäische Recht nicht verletzen. Durch das Rücknahmesystem würden ausländische Getränkevertreiber nicht diskriminiert.(AP/jW)
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