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Fluglärmgegner klagen weiter

Leipzig. Die »Interessengemeinschaft Nachtflugverbot« zieht vor das Bundesverfassungsgericht und gegebenenfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das teilte die Bürgerinitiative am Mittwoch mit. Nach der »skandalösen Entscheidung« des Bundesverwaltungsgerichtes zur umfassenden Genehmigung von Nachtflügen auf dem Flughafen Leipzig/Halle gelte es nun, die Frage des Fluglärms und der von ihm ausgehenden gesundheitlichen Gefahren prinzipiell zu klären, hieß es zur Begründung. Die Verfassungsbeschwerde soll nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung der Leipziger Richter erarbeitet werden. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.08.2008, Seite 4, Inland

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