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26.07.2008
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Umwelthilfe kündigt Klagewelle an
Berlin. Als »Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem« bezeichnete die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Freitag ein am Vormittag gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg. Die Richter entschieden, daß jedem EU-Bürger ein individuelles Klagerecht gegen Behörden einzuräumen ist, um auf diesem Wege Maßnahmen gegen überhöhte Feinstaubwerte zu erzwingen. Dem Spruch des EuGH lag die Klage eines Münchner Bürgers zugrunde, der mit Unterstützung der DUH die Erstellung eines Aktionsplanes zur Einhaltung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner Wohnstraße erzwingen wollte. Die DUH kündigte an, in ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur beschleunigten Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsmaßnahmen zu initiieren. Für Diesel-Pkw und Lkw ohne grüne Plakette rechnet der Verband schon für 2009 mit umfangreichen Fahrverboten.(jW)
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