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Italien: Exzwangsarbeiter dürfen klagen

Rom. Ehemalige italienische Zwangsarbeiter dürfen nach einem Urteil des römischen Kassationsgerichtshof die BRD auf Schadenersatz verklagen. Deutschland könne sich nicht auf Staatenimmunität berufen, berichtete die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag. Nach Angaben eines Anwalts liegen »mehr als 100000 Klagen bereit«. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.06.2008, Seite 7, Ausland

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