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31.05.2008
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Anti-Castor-Demo: Verbot bestätigt
Lüneburg. Ein von der Bezirksregierung Lüneburg Anfang November 2004 wegen eines Castortransports erlassenes Versammlungsverbot war rechtens. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter wiesen eine Entscheidung aus erster Instanz zurück. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und die Initiative »X-tausendmal quer« hatten gegen die Allgemeinverfügung geklagt, derzufolge innerhalb eines 50 Meter breiten Korridors links und rechts der Transportstrecke ein Versammlungsverbot galt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte in erster Instanz zumindest teilweise zugunsten der Atomkraftgegner entschieden und das Verbot nur im Bereich der Schienenstrecke von Lüneburg nach Dannenberg für zulässig erklärt. Nach Auffassung des OVG ist das Versammlungsrecht durch die Verfügung nicht unverhältnismäßig beschränkt gewesen.(ddp/jW)
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