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Lohndumping: Gericht verurteilt Kik

Dortmund. Das Arbeitsgericht Dortmund hat den Textildiscounter Kik in der vergangenen Woche wegen sittenwidriger Entlohnung einer Mitarbeiterin verurteilt. Eine 46 Jahre alte geringfügig Beschäftigte mit einem Stundenlohn von nur 5,20 Euro setzte mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di die Nachzahlung des Differenzbetrags zu einem »angemessenen« Einkommen für die vergangenen vier Jahre durch. Dieser liegt den Richtern zufolge zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Ver.di forderte nach dem Urteil die entsprechende Anpassung der Einkommen aller Kik-Beschäftigten.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2008, Seite 15, Feminismus

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