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ALG-II-Empfänger müssen zuzahlen
Kassel. Hartz-IV-Empfänger können sich nicht von sämtlichen Zuzahlungen für Arzneimittel befreien lassen. Dies verkündete das Bundessozialgericht in einem Urteil am Dienstag. Mit den Zuzahlungen werde das gesetzlich geschützte Existenzminimum nicht unterschritten, entschieden die Kasseler Richter. Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines 53jährigen chronisch Kranken.
Die Richter erklärten, daß der Gesetzgeber lediglich das »physische Existenzminimum« wie Lebensmittel und Unterkunft sicherstellen müsse. Der Hartz-IV-Regelsatz beinhalte aber einen »soziokulturellen Leistungsanteil«, aus dem die verlangten Zuzahlungen geleistet werden könnten. (AP/jW)
Die Richter erklärten, daß der Gesetzgeber lediglich das »physische Existenzminimum« wie Lebensmittel und Unterkunft sicherstellen müsse. Der Hartz-IV-Regelsatz beinhalte aber einen »soziokulturellen Leistungsanteil«, aus dem die verlangten Zuzahlungen geleistet werden könnten. (AP/jW)
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