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Fünf-Prozent-Klausel erneut gekippt

Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Freistaat gekippt. Die Klausel verletze kleinere Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, urteilte das Gericht am Freitag in Weimar. Anlaß des Verfahrens war die Klage einer bei der Weimarer Stadtratswahl an der Sperrklausel gescheiterten FDP-Kandidatin vor dem Verwaltungsgericht. Das Verfahren wurrde dort ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Gerichtshof zur Klärung vorgelegt.Erst im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klausel in Schleswig-Holstein für ungültig erklärt.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2008, Seite 5, Inland

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