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Karlsruhe-Urteil zu Betriebsrenten

Karlsruhe. Die seit 2004 faktische Verdoppelung der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Gesetzesänderung sei nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluß. Die Erhöhung sei »zur Deckung einer zunehmenden Finanzierungslücke, deren Ursache der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen ist, erforderlich« gewesen. Nach Angaben des Sozialverbandes VdK sind bundesweit rund vier Millionen Rentner betroffen. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.04.2008, Seite 2, Inland

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