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Gefängnisstrafe nach 15 Jahren

Bonn. Rund 15 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 17jährigen ist ein syrischer Familienvater vom Bonner Landgericht wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Strafkammer sah es am Montag als erwiesen an, daß der Mann seine Tochter 1993 im Schlaf erwürgt hat. Der 66jährige hatte die Tat während des Prozesses eingeräumt, erklärte jedoch, im Affekt gehandelt zu haben. Die Tochter soll damit geprahlt haben, freiwillig als Prostituierte zu arbeiten. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.04.2008, Seite 5, Inland

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