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BUND unterliegt bei Autobahnbau
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch den Weg für den Weiterbau der A44 bei Hessisch Lichtenau frei gemacht. Mit seiner Entscheidung lehnte es letztinstanzlich eine Klage des Bundes Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ab. Zur Begründung erklärte das Gericht, zum geplanten Verlauf der Trasse von Kassel in Richtung Eisenach durch ein Naturschutzgebiet habe keine zumutbare Alternative gefunden werden können. Zwar werde der Naturschutz beeinträchtigt, es überwiege jedoch das öffentliche Interesse am Bau der Autobahn.(AP/jW)
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