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Bewährungsstrafe nach Mißhandlung

Münster. Im Prozeß um Rekrutenmißhandlungen in einer Coesfelder Kaserne sind die letzten Urteile verkündet worden. Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Münster verurteilte am Mittwoch fünf Ex-Ausbilder der Bundeswehr zu Bewährungsstrafen. Gegen den damaligen Kompaniechef wurde eine Geldstrafe verhängt. Nach Ansicht des Gerichts hatten die Angeklagten im Sommer 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne mißhandelt und entwürdigend behandelt. Vier Angeklagte wurden freigesprochen. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2008, Seite 4, Inland

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