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27.02.2008
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Karlsruhe-Urteil zu Onlinedurchsuchung
Halle. Die große Koalition will Onlinedurchsuchungen im Falle eines entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch vor der Sommerpause im BKA-Gesetz verankern. Das kündigte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU/Foto), in der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe) an. »Ich gehe davon aus, daß das Bundesverfassungsgericht Onlinedurchsuchungen prinzipiell für zulässig erklärt«, sagte Uhl. Der Erste Senat des Gerichts in Karlsruhe verkündet am heutigen Mittwoch sein Urteil. Uhl zufolge habe man »eindeutige Signale von der SPD«, daß diese kompromißbreit sei. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hatte sich zuvor ähnlich geäußert und erklärt, man werde im ersten Halbjahr 2008 zu einer Einigung kommen. (ddp/jW)
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