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Blamage für Roland Koch

Köln. Kein anderes Bundesland braucht bei der Bearbeitung von Jugendstraftaten mehr Zeit als Hessen. Nach Recherchen der ARD vergehen in Hessen vom Eingang beim Amtsgericht bis zum Urteil durch einen Jugendrichter 4,1 Monate. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 3,1 Monaten. Auch bei der Bearbeitung schwerer Straftaten liegt Hessen unter den Flächenländern ganz hinten. So brauchen die hessischen Landgerichte im Schnitt acht Monate, während im Bundesdurchschnitt 5,4 Monate benötigt werden. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der im Wahlkampf schärfere und schnellere Verurteilungen von jugendlichen Straftätern in den Mittelpunkt stellt, räumte am Mittwoch abend in der ARD die Defizite ein. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.2008, Seite 4, Inland

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