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Hessisches Gericht gegen Studiengebühren

Gießen. Wegen erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat sich das Verwaltungsgericht Gießen gegen die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren in Hessen gewandt. Wie das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluß entschied, widerspricht das hessische Studienbeitragsgesetz Artikel 59 der Landesverfassung. Darin ist geregelt, daß die Erhebung von »Schulgeld« nur bei wirtschaftlich leistungsfähigen Studenten zulässig ist.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.11.2007, Seite 1, Inland

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