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EuGH verlangt Änderung bei BAföG

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht im deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen Verstoß gegen die Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt. In einem am Dienstag verkündeten Urteil verwerfen die Richter die in dem Gesetz enthaltene Bestimmung, daß ein Studium in einem anderen EU-Staat nur dann gefördert wird, wenn zuvor diese Ausbildung mindestens ein Jahr lang in Deutschland absolviert wurde.
(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.10.2007, Seite 4, Inland

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