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Grundsatzurteil zum ­Arbeitslosengeld I

Kassel. In einem Grundsatzurteil zum Arbeitslosengeld I hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel sogenannte nichteheliche Erziehungsgemeinschaften gestärkt. Muß ein Partner seine Arbeit aufgeben, damit beide gemeinsam mit dem Kind zusammenwohnen können, so kann danach die Arbeitsagentur in der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Wenn beide Partner in einer »ernsthaften und dauerhaften Gemeinschaft« zusammen ein Kind erziehen wollen, müsse die Bundesagentur dies als »wichtigen Grund« für eine Kündigung akzeptieren, entschied das Gericht.

Im konkreten Fall hatte eine Verkäuferin in Heidenheim gekündigt, damit sie mit ihrer Tochter zu ihrem Freund nach Gladbeck in Nordrhein-Westfalen ziehen kann.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.10.2007, Seite 2, Inland

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