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BverfG berät über Onlinedurchsuchung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) befaßt sich am heutigen Mittwoch erstmals mit der umstrittenen Onlinedurchsuchung. Es geht darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden Heimcomputer über das Internet ausspähen und heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen. Das seit 30. Dezember 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen ermöglicht einen solchen »heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme«. Der frühere Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP) wird die Kläger vertreten, unter ihnen zwei weitere Anwälte, ein Mitglied der Linken und eine Journalistin.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.10.2007, Seite 5, Inland

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