Zum Inhalt der Seite

Buback-Urteile freigegeben

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am Mittwoch die Urteile zum Buback-Mord freigegeben. Vier Monate lang wurde zwischen der Behörde und Presseorganen um die Veröffentlichung gerungen. Nachdem im April dieses Jahres Zweifel darüber aufkamen, ob die ehemaligen RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Günter Sonnenberg tatsächlich die Täter waren, die im April 1977 den Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe ermordeten, hatten Journalisten die Urteile angefordert. Die Herausgabe wurde aber von Generalbundesanwältin Monika Harms mit Verweis auf neue Ermittlungen abgelehnt. Inzwischen habe es neue Zeugenvernehmungen durch die Bundesanwaltschaft gegeben. Deshalb stehe der Herausgabe der Urteile nichts mehr im Wege, hieß es.(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2007, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen