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Strafen für Ausbilder gefordert

Münster. Im Prozeß um die Mißhandlung von Bundeswehrrekruten hat die Staatsanwaltschaft für vier ehemalige Ausbilder Bewährungs- und Geldstrafen gefordert. Die Anklagebehörde warf den Männern am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Münster gemeinschaftliche Körperverletzung sowie entwürdigende Behandlung von Untergebenen vor. Für einen der vier Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die drei anderen Angeklagten sollen Geldstrafen zwischen 4800 und 5400 Euro erhalten.

Das Verfahren gegen diese vier der insgesamt 15 Angeklagten im Münsteraner Bundeswehrprozeß war zuvor abgetrennt worden. Vor der 8. Großen Strafkammer des Münsteraner Landgerichts müssen sich der Kompaniechef und 14 Ausbilder des Instandsetzungsbataillons Coesfeld verantworten. Ihnen wird die Mißhandlung von 163 Rekruten bei insgesamt vier simulierten Geiselnahmen im Sommer 2004 vorgeworfen.
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(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2007, Seite 5, Inland

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