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Aus: Ausgabe vom 27.06.2007, Seite 6 / Ausland

Strasbourg: Urteil gegen die Türkei

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei für den gewaltsamen Tod eines Mannes verantwortlich gemacht, der nach seiner Festnahme durch Soldaten mit sieben Schußwunden aufgefunden wurde. Zugleich wiesen die Strasbourger Richter die Regierung in Ankara an, den Hinterbliebenen des Toten 80000 Euro an Entschädigung und Schmerzensgeld zu zahlen. Ankara habe keine plausible Erklärung für den gewaltsamen Tod des Mannes abgegeben, heißt es in dem Urteil. Die türkische Justiz habe das Leugnen der Soldaten akzeptiert, ohne belastende Zeugenaussagen zu überprüfen.(AFP/jW)

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