Zum Inhalt der Seite

Jugendvertreter nicht übernommen

Bochum. Die juristische Auseinandersetzung um die Verweigerung der Übernahme von zwei Jugendvertretern im Bochumer Opel-Werk ist beendet. Nach Ablehnung der Klage der Betroffenen durch das Landesarbeitsgericht wurde die Revision nun letztinstanzlich abgelehnt. »Das Urteil bedeutet, daß der Kündigungsschutz für Jugendvertreter unterlaufen werden kann«, kommentierte Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann die Entscheidung am Dienstag gegenüber junge Welt. Die Begründung, Opel könne den Betroffenen keinen Arbeitsplatz anbieten, sei vor dem Hintergrund des Einsatzes Hunderter Leiharbeiter im Werk nicht nachvollziehbar. Gärtner-Leymann bewertete die Nichtübernahme als »politische Kündigung«, da die Jugendvertreter bei dem zehntägigen Streik im Oktober 2004 aufgefallen seien. (jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2007, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!