-
05.05.2007
- → Inland
Frühere RAF-Aktivistin muß Berichte dulden
Berlin. Die zu lebenslanger Haft verurteilte frühere RAF-Aktivistin Eva Haule muß vorerst eine Berichterstattung in Wort und Bild über ihre Person hinnehmen. Entsprechende einstweilige Verfügungen gegen verschiedene Boulevardmedien hob das Landgericht Berlin nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag auf. Haule macht in Berlin als Freigängerin eine Ausbildung zur Fotografin. Den Verlagen war es untersagt worden, Fotos von ihr in Verbindung mit der bevorstehenden Entlassung zu veröffentlichen. Da Haule gegen eine vor zwei Jahren erfolgte Berichterstattung über ihre Ausbildung keine Einwände gehabt habe, könne sie nun auch nicht den besonderen Schutz für resozialisierte Straftäter in Anspruch nehmen. (AP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland