Goldene Regeln
Nur ein Eis, das mindestens 20 Prozent Fruchtanteil enthält, darf auch Fruchteis heißen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag in Leipzig mitteilte. So genanntes Speiseeis mit Fruchtgeschmack enthält demnach weniger Frucht, Aromen peppen hier den Geschmack auf. Ausnahme ist Eis mit Zitrusfrüchten, für das der Mindestfruchtgehalt nur zehn Prozent betrage. Sorbets müssen dagegen mindestens 25 Prozent Frucht enthalten – ausgenommen sind Zitrussorbets. (AFP/jW)
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