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Ärztin muß in der Bundeswehr bleiben

Koblenz. Eine Militärärztin, die nach eigenen Angaben die Auslandseinsätze der Bundeswehr und den Irak-Krieg ablehnt, ist vor Gericht mit dem Antrag auf Entlassung aus den Streitkräften gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Entlassung lägen nicht vor, da das Verbleiben im Dienst für die Klägerin keine besondere Härte bedeute, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Ärztin habe nicht hinreichend nachgewiesen, daß sich ihre Einstellung zu den Streitkräften gewandelt habe und sie den Kriegsdienst nunmehr aus Gewissensgründen ablehne.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.04.2007, Seite 4, Inland

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