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Einbürgerung wird erschwert

Berlin. Die Bundesländer treiben die Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen voran. Der Bundesrat brachte am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf zahlreicher unions-geführter Länder sowie der rheinland-pfälzischen SPD-Regierung beim Bundestag ein. Danach soll künftig nur die Staatsangehörigkeit erhalten, wer die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Außerdem sollen Einbürgerungsbewerber nachweisen, daß sie über »staatsbürgerliches Grundwissen« verfügen und bislang rechtstreu hier gelebt haben. Dabei soll eine Einbürgerung in der Regel ausgeschlossen sein, wenn der Bewerber zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Haft verurteilt worden war.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2007, Seite 5, Inland

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