Zum Inhalt der Seite

Keine Extrawurst für Beamte

Karlsruhe. Beamte in teuren Ballungsräumen haben keinen Anspruch auf einen Großstadtzuschlag. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die entsprechende Beschwerde eines Kriminalbeamten aus München zurück. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, den besonderen Lebenshaltungskosten in der bayerischen Landeshauptstadt durch Ausgleichszahlungen Rechnung zu tragen. Den hohen Kosten stehe eine höhere Lebensqualität gegenüber.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 07.03.2007, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!