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Aus: Ausgabe vom 23.02.2007, Seite 13 / Feuilleton

Komplex DDR-Renten

Tänzer aus der DDR wollen die Durchsetzung ihrer Rentenansprüche am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erstreiten. Nach Angaben von Karl-Heinz Christoph, dem Anwalt der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Ballettmitglieder, erhielt, wer aus Altergründen nicht mehr tanzen konnten, in der DDR eine Berufsunfähigkeitsrente, die zumeist zwischen 270 und 450 Mark lag. Diese »berufsbezogene Zuwendung« sei Anfang 1992 von der Bundesrepublik ersatzlos gestrichen worden. Mit einem Musterverfahren erzielte die Interessenvereinigung, der über 500 ehemalige Mitglieder angehören, in Strasbourg vor einer Woche einen Teilerfolg. Eine kleine Kammer des Gerichtshofs verurteilte die BRD zur Zahlung von 4000 Euro Entschädigung an eine 62jährige Tänzerin. Christoph erklärte am Donnerstag, er werde gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Damit wird der Fall erneut vom Strasbourger Gerichtshof geprüft – und zwar von der Großen Kammer, der Richter aus 17 Europaratsländern angehören. Es gehe um eine Grundsatzentscheidung über den ganzen »Komplex der Renten- und Versorgungsüberleitungen«, erläuterte der Anwalt. In Strasbourg seien dazu noch mehrere Verfahren anhängig– etwa zu Rentenansprüchen ehemaliger Bediensteter der Deutschen Reichsbahn oder der Post. Von den Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung seien »Millionen Bürger« betroffen. »Insgeamt geht es dabei um sehr viel Geld.« (AFP/jW)

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