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Bundesrat billigt Stalking-Gesetz

Berlin. Psychoterror durch hartnäckiges Nachstellen, Telefonanrufe oder Emails wird in Kürze strafbar. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz, das sogenanntes Stalking erstmals zu einer Straftat macht. Den Peinigern drohen jetzt Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bisher konnten Polizei und Justiz nur bei Körperverletzung oder Nötigung einschreiten.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.02.2007, Seite 5, Inland

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