- → Aktion
HAMMER DER WOCHE
Der Hammer der Woche geht an Dr. med. Ralf Cüppers aus Flensburg
Übrigens, auch wenn der eigentliche 60. Geburtstag der jungen Welt gerade vorbei ist: Diese Aktion wird noch bis zum Jahresende weitergeführt. Genauso gerne wie wir uns vorzeitig mit einem schönen Geschenk, das mit der Zahl 60 oder 60x60 zu tun hat, beglücken ließen, freuen wir uns über nachträgliche Geschenke. Sie werden im Rahmen unserer Aktion, mit der wir 3600 Abos gewinnen wollen, eingesetzt.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
