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Aus: Ausgabe vom 09.01.2007, Seite 8 / Abgeschrieben

Zu den Ermittlungen gegen zwei Soldaten des KSK

Zu den Ermittlungen gegen zwei Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr wegen der Mißhandlung von Murat Kurnaz erklärt der Tübinger Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) Tobias Pflüger:

Ich begrüße ausdrücklich, daß nun durch die Staatsanwaltschaft Tübingen Ermittlungen gegen zwei KSK-Soldaten wegen der Mißhandlungen von Murat Kurnaz bei seiner Entführung – kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist – eingeleitet worden sind. Die Praxis des Kommando Spezialkräfte (KSK) kann somit von einer ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüft werden. Dabei sind auch folgende Punkte zu klären:

– Wie wurde und wird vom KSK grundsätzlich mit Gefangenen verfahren? Die Behauptung, daß Gefangene, wie behauptet, ausschließlich örtlichen Gerichtsbarkeiten oder Sicherheitsleuten übergeben würden, ist in bezug z. B. auf Afghanistan – insbesondere in der Anfangszeit 2001 sehr unglaubwürdig und wäre auch angesichts der »rechtsstaatlichen« Verhältnisse in Afghanistan schlimm genug.

– Gibt es irgendeine politisch-parlamentarische Kontrolle der Aktionen des Kommando Spezialkräfte? Das KSK macht deutlich, wie weit es her ist mit der vielbeschworenen »Parlamentsarmee«. Das KSK ist de facto eine Truppe der Exekutive.

– Welche Zusammenarbeit gab und gibt es zwischen US-Truppen und dem Kommando Spezialkräfte?

– Weiß die Bundesregierung überhaupt, was das Kommando Spezialkräfte tut? Wenn nein, ist das ein politischer Skandal, wenn ja, billigt die Bundesregierung offensichtlich die Teilnahme und Unterstützung des KSK beim Foltern und Mißhandeln von Gefangenen in Afghanistan durch US-Truppen.

Mit den Ermittlungen gegen die KSK-Soldaten wurde das Dezernat Sonderfälle/Organisierte Kriminalität der Landespolizeidirektion Karlsruhe beauftragt. Das ist bezeichnend. Die Stück für Stück bekannt werdenden KSK-Aktionen treffen tatsächlich immer mehr die Formulierung »Organisierte Kriminalität«. (...) Als politische Forderung bleibt, daß schlußendlich nicht nur Ermittlungen gegen die KSK-Soldaten, sondern auch gegen die damals (und heute) politisch Verantwortlichen für die KSK-Einsätze eingeleitet werden müssen.