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Mildes Urteil gegen Dynamo Dresden

Frankfurt/Main. Dynamo Dresden wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 15000 Euro belegt. Der Regionalligist hat dem Strafantrag zugestimmt, somit ist das Urteil rechtskräftig. Mit der Geldstrafe ahndete das Gericht Fehlverhalten Dresdener Rowdies während der Regionalliga-Spiele in Lübeck (13. Oktober) und Berlin (27. Oktober). »Unmittelbar nach den gravierenden Ausschreitungen Dynamo Dresden zuzurechnender Zuschauer hat der Verein zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei Heim- und Auswärtsspielen eingeleitet«, begründete der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Rainer Koch, das milde Urteil. »Kontrollausschuß und Sportgericht gehen allerdings davon aus, daß Dynamo Dresden und allen seinen Anhängern bewußt ist, daß neuerliche vergleichbare Zuschauerausschreitungen nicht mehr nur mit einer Geldstrafe geahndet werden könnten.«

(sid/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2006, Seite 16, Sport

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