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Unzulässig: Drohung mit Stromsperre

Bonn. Energieversorger dürfen nicht mit Lieferstopps oder Änderungskündigungen drohen, wenn ein Kunde Widerspruch gegen Preiserhöhungen einlegt. Die Ankündigung, Strom- oder Gaslieferungen in einem solchen Fall einzustellen, sei als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu werten und damit kartellrechtlich unzulässig, teilten die Kartellbehörden von Bund und Ländern am Donnerstag in Bonn mit.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.11.2006, Seite 5, Inland

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