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Bundesrat billigt Verbrauchergesetz

Berlin. Der Bundesrat hat amFreitag grünes Licht für das Verbraucherinformationsgesetz gegeben. Damit sollen Behörden dazu verpflichtet werden, die Namen von Unternehmen zu veröffentlichen, die wie in den Gammelfleisch-Skandalen gegen die geltenden Vorschriften verstoßen haben. Allerdings können betroffene Firmen jederzeit unter Berufung auf »Geschäftsgeheimnisse« die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen verhindern.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.09.2006, Seite 9, Kapital & Arbeit

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