Zum Inhalt der Seite

Oskar Lafontaine zur Beteiligung des KSK an Offensive in Afghanistan

Zu den aktuellen Pressemeldungen, wonach Bundeswehrsoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) an der von den USA derzeit geführten Großoffensive in Afghanistan teilnehmen, erklärt der Vorsitzende der Fraktion Die Linke., Oskar Lafontaine:

»Die Bundesregierung muß Parlament und Öffentlichkeit sofort informieren, ob KSK-Soldaten an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Es ist inakzeptabel und dem Parlament gegenüber beleidigend, daß die parlamentarische Kontrolle just dort außer Kraft gesetzt wird, wo sie am dringlichsten benötigt wird: in Fragen von Krieg und Frieden.

Sollten die Meldungen zutreffen, fordert Die Linke den sofortigen Rückzug der KSK.


Deren Einsatz ist kein angemessener Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Er bewirkt eher das Gegenteil: Die Spirale militärischer Gewalt führt, wie wir insbesondere im Irak täglich beobachten, zu immer neuen terroristischen Anschlägen. Sie vergrößert die Gefahr, daß terroristische Angriffe demnächst auch auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.

Darüber hinaus fordern wir insgesamt den unmittelbaren Ausstieg Deutschlands aus der rechtlich fragwürdigen ›Operation Enduring Freedom‹ (OEF). Mit der Forcierung von Enduring-Freedom-Operationen nehmen Angriffe afghanischer Widerstandsgruppierungen auch auf die deutsche ISAF-Einheit zu. Die hieraus resultierenden Kampfhandlungen zwischen ISAF und Widerstandskämpfern fördern die von den USA gewollte Vermischung der beiden rechtlich getrennten Einsätze ISAF und OEF. Damit wird der gesamte Afghanistan-Einsatz endgültig in Frage gestellt.«
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.07.2006, Seite 8, Abgeschrieben

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!