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Geiseln sollen Befreiung bezahlen

München. Das Auswärtige Amt beharrt im Falle einer in Kolumbien entführten Deutschen auf dem Kostenersatz nach dem glücklichen Ausgang der Geiselnahme. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, legte die Behörde gegen ein ablehnendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Berufung ein. Die Bremerin Reinhilt Weigel war im September 2003 mit sieben weiteren Touristen in Gefangenschaft kolumbianischer Rebellen geraten. Nach 74 Tagen Geiselhaft wurde sie im Hubschrauber zunächst nach Valledupar am Rand des Dschungels und von dort weiter in die kolumbianische Hauptstadt Bogotá gebracht. Von dort konnte sie mit ihrem regulären Flugticket zurück nach Deutschland fliegen. Das Auswärtige Amt forderte für den Hubschraubereinsatz 12640 Euro, Weigel hatte dagegen geklagt.
(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2006, Seite 4, Inland

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