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Aus: Ausgabe vom 18.05.2006, Seite 4 / Inland

Bordellbetreiber muß selbst suchen

Speyer. Ein Bordellbetreiber hat keinen Anspruch auf die Vermittlung von Prostituierten durch die Bundesagentur für Arbeit. Wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Speyer hervorgeht, verstößt ein solches Begehren gegen die guten Sitten, die von der Bundesagentur bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen seien. Das Gericht bestätigte damit einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Agentur gegen einen klagenden Bordellbetreiber.

(ddp/jW)