Zum Inhalt der Seite

Bordellbetreiber muß selbst suchen

Speyer. Ein Bordellbetreiber hat keinen Anspruch auf die Vermittlung von Prostituierten durch die Bundesagentur für Arbeit. Wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Speyer hervorgeht, verstößt ein solches Begehren gegen die guten Sitten, die von der Bundesagentur bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen seien. Das Gericht bestätigte damit einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Agentur gegen einen klagenden Bordellbetreiber.

(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.05.2006, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!