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Aus: Ausgabe vom 17.05.2006, Seite 4 / Inland

Arbeitsagentur darf man nicht trauen

Darmstadt. Empfänger von Arbeitslosengeld müssen unter bestimmten Umständen zuviel erhaltenes Geld zurückerstatten. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, daß ein Handwerksmeister irrtümlich gezahlte Summe in Höhe von rund 1200 Euro zurückzahlen muß. Die Darmstädter Richter erkannten bei dem Mann grobe Fahrlässigkeit, weil er die Bewilligungsbescheide der Arbeitsagentur nur abgeheftet hätte, ohne sie gelesen zu haben. Wer als Bezieher von Sozialleistungen ungeprüft davon ausgehe, es werde im Bewilligungsbescheid schon alles stimmen, verletze seine Sorgfaltspflichten, hieß es.

Der Mann hatte eine Zeitlang jede Woche 80 Euro zu viel erhalten. Da er zuvor korrekt berechnete Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte, hätte ihm diese Differenz auffallen müssen, argumentierten die Richter.

(ddp/jW)

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