-
12.05.2006
- → Ausland
Le Pen rechtskräftig verurteilt
Paris/Colmar. Der führende französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen ist nunmehr rechtskräftig wegen Aufstachelung zum Rassenhaß verurteilt. Der Kassationsgerichtshof in Paris wies Le Pens Beschwerde gegen seine Verurteilung am Mittwoch ab. Im Februar 2005 war gegen den Chef der fremdenfeindlichen Partei Front National in zweiter Instanz eine Geldstrafe von 10000 Euro verhängt worden. Er hatte 2003 gegenüber der Tageszeitung Le Monde von einem künftigen Frankreich »mit 25 Millionen Moslems« gewarnt, denen gegenüber »die Franzosen« nur noch mit »gesenktem Kopf« auftreten könnten, wenn sie keinen Ärger riskieren wollten. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland
