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Nun doch

Im zweiten Prozeß ist Armin »Kannibale von Rotenburg« Meiwes am Dienstag in Frankfurt/Main wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.05.2006, Seite 12, Feuilleton

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