Zum Inhalt der Seite

Bewährung zum Downloaden

Das Imperium der Kultur- und Elektronikindustrie schlägt zurück: Wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht durch Herstellen und Verbreiten von Raubkopien ist ein 37jähriger Mann am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wurde er angewiesen, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der Angeklagte hatte von Juli 1998 bis Juli 2002 diverse Computerprogramme auf CD gebrannt und die Software zum Teil anderen Internetnutzern über das Netz zum Herunterladen bereitgestellt. Der entstandene Schaden beträgt den Angaben zufolge mindestens 85 000 Euro.

(ddp/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 03.05.2006, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!