03.05.2006 / Feuilleton / Seite 12

Bewährung zum Downloaden

Das Imperium der Kultur- und Elektronikindustrie schlägt zurück: Wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht durch Herstellen und Verbreiten von Raubkopien ist ein 37jähriger Mann am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wurde er angewiesen, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der Angeklagte hatte von Juli 1998 bis Juli 2002 diverse Computerprogramme auf CD gebrannt und die Software zum Teil anderen Internetnutzern über das Netz zum Herunterladen bereitgestellt. Der entstandene Schaden beträgt den Angaben zufolge mindestens 85 000 Euro.

(ddp/jW)

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