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Doping. Nicht für Breuer

Stuttgart. Das Stuttgarter Landgericht hat am Donnerstag die Klage der früheren Weltklasse-Sprinterin Grit Breuer gegen den Leichtathletik-Weltverband IAAF abgewiesen. Richter Gerhard Ruf von der 17. Zivilkammer erklärte das Landgericht für unzuständig, außerdem sei der Fall bereits nach drei Jahren verjährt gewesen. Die 34jährige hatte die IAAF auf 300000 Euro Schadenersatz für entgangene Preis- und Sponsorengelder aufgrund einer gegen sie verhängten Sperre aus dem Jahr 1993 verklagt. (sid/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.04.2006, Seite 16, Sport

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