Zum Inhalt der Seite

Ausgezahlt


In der Neuauflage eines Beleidigungsprozesses gegen Stefan Raab verurteilte das Landgericht München den TV-Moderator am Montag zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro. Dies sind 130 000 Euro weniger als beim ursprünglichen Urteil des Münchner Amtsgerichts vom vergangenen September. Das Urteil ist rechtskräftig. Raab hatte eine Mutter aus Frankfurt/Main in seiner Pro-Sieben-Sendung »TV Total« bei der Einschulung ihrer Tochter mit einer Schultüte im Arm gezeigt und gesagt: »Unfaßbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.« (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 21.03.2006, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!