Zum Inhalt der Seite

Nur von Blythe

Im Londoner Urheberrechtsprozeß um den Bestseller »Sakrileg« hat der Autor Dan Brown laut FAZ vom Freitag erklärt, »sich nur kurz konzentrieren zu können«. Deshalb habe er das Buch, aus dem er geklaut haben soll, nie zu Ende gelesen. Auch vor Gericht hatte er den Angaben zufolge »bei nachlassendem Licht immer mehr Mühe, die Textstellen zu lesen, die ihm vorgelegt wurden«. Insgesamt habe sich im Laufe des Prozesses der Eindruck verfestigt, daß eher Browns Ehefrau Blythe vor Gericht stehen müßte. Die habe wohl alles mögliche zu Ende lesen müssen, ohne besonders auf die Quellen zu achten. FAZ: »Selten dürfte der Begriff ðcherchez la femmeÐ so zutreffend gewesen sein.«

(jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2006, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!