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Minister Jung entwertet Karlsruher Urteil

Berlin. Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) hält es auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil für möglich, »Flugzeuge mit Terroristen an Bord« im Notfall abzuschießen. Jung sagte am Donnerstag abend in Berlin, dies gelte nach den Vorgaben des Gerichts nicht, wenn unbeteiligte Passagiere an Bord seien. »Daran werden wir uns halten.« Möglich seien aber das Abdrängen gekaperter Flugzeuge oder auch die Abgabe von Warnschüssen.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) forderte im Hinblick auf den Bundeswehreinsatz im Innern unterdessen eine Grundgesetzänderung, mit der die Notstandsgesetze erweitert werden sollten, um Streitkräfte bei einer terroristischen Bedrohungslage einsetzen zu können.


(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2006, Seite 4, Inland

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