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Gesundheit

Charité-Belegschaft stimmt für Erzwingungsstreik

98 Prozent haben für unbefristeten Arbeitskampf votiert: Es geht um Belastungspunkte, Ausbildungsmöglichkeiten und Krankenhäuser, die ihren Patienten gerecht werden

Von Faheem Hemboum
Foto: Joshua Regitz/jW
Die Beschäftigten sind kampferprobt und entschlossen. Sie fordern mehr von der Charité und vom Berliner Senat

Bei einer Pressekonferenz in Berlin am Freitag hat die Gewerkschaft Verdi die Ergebnisse der Urabstimmung im Rahmen der Verhandlung über einen Entlastungstarifvertrag mit dem landeseigenen Universitätsklinikum Charité mitgeteilt. 98 Prozent haben für einen unbefristeten Erzwingungsstreik gestimmt. Laut Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer von Verdi »gibt es eine sehr hohe Streikbereitschaft« sowie einen hohen Zuwachs neuer Mitglieder durch »950 Beitritte seit Beginn der Verhandlungen«. Die Beschäftigten wollen den bisherigen Vertrag verlängern.

Der Tarifvertrag Gesundheit wurde 2021 von der Belegschaft erkämpft, hat vielen Beschäftigten zufolge für merkliche Verbesserungen auf den Stationen gesorgt und gilt als Beispiel für andere Krankenhäuser. Für fünf Schichten bei Unterbesetzung gibt es dort je einen Belastungspunkt, der ausgezahlt oder ausgeglichen werden kann. Dieser Mechanismus war dazu gedacht, für mehr Einstellungen zu sorgen, damit es nicht mehr zu Belastungssituationen auf den Stationen kommt. Nun wolle die Charité die Belastungsgrenzen erhöhen und den Ausgleich einschränken, erklärt Pflegerin Mareen Höwler. Pfleger Abubakar Ali Gaal erzählte von mehr als 500 Schichten in der Notaufnahme, also knapp zwei Jahren unter Belastung.

Der Entlastungstarifvertrag wurde im April von der Charité zum Ende dieses Jahres gekündigt. Anlass der Kündigung sind geplante Budgetkürzungen bei Krankenhäusern im Rahmen des Beitragssatzstabilisierungs- und des Krankenhausanpassungsgesetzes. Laut Charité wäre es demnach 2027 zu nicht finanzierbaren »Mehrbelastungen in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro« und zu der Gefährdung von Arbeitsplätzen gekommen, hätte der Tarifvertrag unverändert weiter gegolten. Im Angesicht der finanziellen Lage sehe das Unternehmen keinen Raum für »realitätsferne Forderungen«.

Höwler hat bereits vor Abschluss des Tarifvertrags Gesundheit in der Pflege gearbeitet, und sie berichtet, dass kritische Situationen häufig fester Bestandteil des Arbeitsalltags seien. Auf der pneumologischen Intensivstation komme es bei Unterbesetzung dazu, dass Pflegende gleichzeitig für mehrere Patienten mit Luftnot verantwortlich seien und abwägen müssten, wer zuerst versorgt wird. Laura Müller-Nakamoto ist seit 2025 Pflegerin im OP und hat davor aufgrund der Belastung für zehn Jahre nicht in ihrem gelernten Beruf gearbeitet. Sie betont, dass ausreichend Personal wichtig sei, damit »Unterbesetzung keine Leben gefährdet«.

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Dies unterstreicht auch Ali Gaal, der seit sieben Jahren in der zentralen Notaufnahme arbeitet, einem »essentiellen Teil der Gesundheitsversorgung«. Er mache die Arbeit »sehr gerne«, betont er, und wolle sie auch trotz deutlicher Intensivierung gut machen. Durch die Kürzungen im ambulanten Bereich müssten die Notaufnahmen ein immer breiteres Spektrum an Fällen versorgen. Der Wartebereich erinnere inzwischen eher an die Abflughalle des BER. Besonders die Notaufnahme bräuchte eine tarifliche Entlastung angesichts der zunehmenden Anforderungen. Viele seiner Kolleginnen und Kollegen wollten gehen, wenn es keine Besserung gäbe.

Die duale Hebammenstudentin Delia Schenk verdeutlicht, wie sich der Personalmangel in der Ausbildung bemerkbar macht. Die Charité halte sich nicht an Vorgaben und ermögliche keine angemessene Anleitung: »Azubis werden alleine gelassen – oft in fachlich und emotional fordernden Situationen –, weil Anleiter Personalengpässe ausgleichen.« Der Anteil der Praxisanleitung liegt laut Tarif bei 15 Prozent, doch für viele Azubis reiche es nicht einmal für die gesetzlich notwendigen zehn Prozent. 72 Prozent der Azubis würden daher ihre Anleitungszahlen fälschen, aus Angst, sonst nicht zur Prüfung zugelassen zu werden. Auch viele Studierende und Azubis wollen nun für ihre Rechte kämpfen, »um nicht schon in der Ausbildung ausgebrannt zu werden«, so Schenk. Allerdings wolle die Charité gerade duale Studierende einschüchtern, indem sie drohe, bei einer Teilnahme am Streik die notwendige Anwesenheit nicht anzuerkennen, was das Studium verlängern würde.

Auch rechtlich ging die Charité bereits gegen die Krankenhausstreiks vor. Sie habe den »Weg der Anerkennung der Grundmenschenrechte verlassen«, erklärt Neunhöffer, indem sie nicht mehr bereit sei, durch eine Reduzierung der Krankenhausauslastung während des Streiks eine angemessene Patientenversorgung mit dem Grundrecht auf Streik in Einklang zu bringen. Bei der vom Berliner Arbeitsgericht verordneten Notdienstregelung, die »zum Teil eine höhere Besetzung als im Alltag vorsieht«, sieht die Gewerkschaft eine Verletzung des Streikrechts. Die Weigerung, alle Rechte miteinander in Einklang zu bringen, sei für ein Unternehmen in öffentlicher Hand inakzeptabel. Der Tarifvertrag mit den im Marburger Bund organisierten Ärzten beweise, dass eine Einigung grundsätzlich möglich sei, dies müsse auch für das restliche Personal gelten. Da der Tarifvertrag direkt zur Gesundheit der Patienten beitrage, erwarte Verdi eine Intervention des amtierenden und kommenden Berliner Senats.

Bis kommenden Dienstag hat die Charité Zeit, ein neues Angebot zu unterbreiten, sonst werde am 12. und 13. November gestreikt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2026, Seite 5, Kapital & Arbeit

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