Macht, was ihr wollt
So titelte die junge Welt am 2./3. Juni 2007 anlässlich der Proteste gegen das G8‑Gipfeltreffen im Ostseebad Heiligendamm. Gemeint waren Demonstrationen, Blockaden und andere Aktionen gegen die hinter einem zwölf Kilometer langen Schutzwall verschanzten Repräsentanten der führenden imperialistischen Staaten. Zur Ausspähung und Einschüchterung Zehntausender Gipfelgegner kam auch die Bundeswehr zum Einsatz, »Tornados« donnerten im Tiefflug über Protestcamps. Macht, was ihr wollt! Das rufen wir auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gen-Z-Proteste zu. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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